NEWS: GEG-Novelle 2025 - Was ändert sich für Sanierungen und Förderungen?
Mit der am 1. August 2025 in Kraft getretenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) stellt die Bundesregierung zentrale Weichen für die energetische Sanierung des Gebäudebestands. Die wichtigste Neuerung: Erstmals werden CO2-Emissionen als Bewertungskriterium gleichwertig zu Effizienzkennzahlen eingeführt. Eigentümer:innen haben dadurch mehr Flexibilität bei der Wahl der Sanierungsstrategie – etwa durch eine Kombination aus Low-Tech-Maßnahmen, dem Einsatz erneuerbarer Energien oder dem Anschluss an ein Fernwärmenetz.
Zudem ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) enger an das novellierte GEG gekoppelt: Wer CO2-reduzierende Maßnahmen nachweislich umsetzt, erhält höhere Fördersätze. Die GEG-Novelle bietet somit neue Chancen, insbesondere für kommunale Sanierungsprojekte und die Wohnungswirtschaft.
Planende, Eigentümer und Energieberater:innen müssen sich jedoch auf neue Nachweispflichten und eine geänderte Berechnungssystematik einstellen. Auch die Rolle der kommunalen Wärmeplanung wird gestärkt: Ab 2026 ist bei größeren Sanierungsvorhaben ein Abgleich mit dem lokalen Wärmeplan verpflichtend.
Fazit: Das GEG 2025 bringt mehr Spielräume, aber auch neue Anforderungen. Orientierung bieten die neuen Infopakete des BMWK und Schulungen der dena.
Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Deutsche Energie-Agentur (dena): Fachinfo zur GEG-Novelle, Fachzeitschrift "Gebäudeenergie" Ausgabe 07/2025
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