NEWS: Energieeffizienzgesetz 2025: Neuer Standard für öffentlichen Sektor

Seit dem 18. November 2023 gilt in Deutschland das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das ab Juli 2025 für Behörden und Großverbraucher verbindlich wird. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit einem Jahresenergieverbrauch über 7,5 GWh müssen dann Energie- oder Umweltmanagementsysteme dokumentiert implementiert haben. Ziel ist eine spürbare Reduktion des End- und Primärenergieverbrauchs im Sinne nachhaltiger Klimaziele.

EnEfG geht über EU-Mindestanforderungen hinaus und stärkt den öffentlichen Sektor als Treiber der Wärmewende. Die Bundesländer werden verpflichtet, konkrete Einsparpläne umzusetzen; außerdem gelten neue Standards zur Abwärmenutzung – etwa in Rechenzentren, Industrie- und Wohngebäuden.

Relevanz für CONBAU Nord: Das Gesetz bietet Diskussionsstoff für Sessions zur Wärmewende und Gebäudestandards: Welche Rolle spielt der öffentliche Bau als Vorbild? Wie lassen sich Effizienzsysteme digital verankern? Und welche Impulse ergeben sich für nachhaltige Gebäudekonzepte?

QUELLEN: Deutsches Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Gesetzestext & Erläuterungen, Oktober 2023 bis Juli 2025

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