INTERVIEW: Christoph Kostka, Geschäftsführer des VNW Schleswig-Holstein

1. Herr Kostka, als Geschäftsführer des VNW Schleswig-Holstein vertreten Sie die Interessen vieler Wohnungsunternehmen in Norddeutschland. Was sind aktuell die größten Herausforderungen beim Thema Wärmewende aus Sicht der Wohnungswirtschaft?
 

Christoph Kostka: Das lässt sich auf vier Punkte eingrenzen: Zeit, Kapazitäten, Kosten und Kostendeckung.

Schleswig-Holstein will in 14 ½ Jahren klimaneutral sein. Bedenkt man, dass der Gebäudesektor in Deutschland bis 2024 gegenüber 1990 eine CO2-Einsparung von 50% erreicht hat (zeitgleich ist der Wohnungsbestand um 27% gewachsen) und lt. DIW > hierfür nur zwischen 2010 und 2018 342 Milliarden Euro investiert wurden, wird klar, welche Herausforderung die Reststrecke für alle ist. Die vielzitierten low-hanging-fruits sind jedenfalls weitgehend abgeerntet.

Wie schon bisher braucht es qualifizierte Kapazitäten, die den Rest-Job machen. Ich lass das mal so stehen – und denke an Baby-Boomer auf dem Weg in die Rente, Fachkräftemangel, Folgen für künftige Tarifabschlüsse u.a. im Baugewerbe und Handwerk, etc.

Und damit zu den Kosten. Eigentümer brauchen, um ihre Gebäude klimaneutral zu machen, Personal und Material. Sie müssen Planer, Handwerker, Baufirmen finden und beauftragen. Sonst passiert gar nichts. Dafür kommen Rechnungen. Die müssen bezahlt werden. Teilweise vorfinanziert über Kredite, die auch bezahlt werden müssen. Im Übrigen müssen Wohnungsunternehmen auch das eigene bestens ausgelastete Personal bezahlen. Auch das sind Menschen, die für die praktische Umsetzung der Klimaziele sorgen. Die haben auch ein Privatleben. Und auch die wollen in der Lage sein, aus ihrer Arbeit ihren Lebenshalt zu bestreiten. Hierfür gibt’s Tarifverträge.  

Führt zur Frage, wie Gebäudeeigentümer all diese Kosten decken sollen. Bei vermietetem Wohnraum sollte die Antwort eigentlich klar sein: Aus den laufenden Mieten derer, die den Wohnraum nutzen. Die werden also steigen müssen. Es sei denn, ein Dritter übernimmt einen Teil der Kosten. Das nennt man Förderung. Die Mittel sind aber begrenzt und wenig planbar. Gleichzeitig instrumentalisiert Politik das Thema Wohnkosten im Kampf um Stimmung und Stimmen. Unter Ausblendung der sachlichen Hintergründe. Bezahlbares Wohnen wurde zur sozialen Frage des 21. Jahrhunderts erklärt. Und damit ein gesellschaftliches Reizthema ohne Raum für differenzierte Diskussionen und echte Lösungen. Das hilft nur niemandem. Geht zunehmend aber zulasten der gesellschaftlichen Akzeptanz für den in der Sache ja unbestritten notwenigen Klimaschutz.

Wir schaffen es als Gesellschaft zu selten, sachlich und abgestimmt an anerkannten Herausforderungen zu arbeiten. Oft und primär geht es um Ideologie. Die Frage, wer recht hat. Damit aber steht sich die Gesellschaft auch beim Klimaschutz selbst im Weg. Das ist letztlich die in meinen Augen größte Herausforderung.  

2. In der Diskussion um den Ausstieg aus dem Gasnetz wird oft von einem „koordinierten Vorgehen“ gesprochen. Was bedeutet das konkret – und was braucht es aus Ihrer Sicht, damit dieser Übergang für Mieter:innen und Eigentümer:innen tragfähig bleibt?
 

Christoph Kostka: Koordiniert heißt für mich, es gibt vor Ort einen für alle nachvollziehbaren wie umsetzbaren Plan. Und dazu gehört eine sichere, leistbare und eben CO2-freie Versorgungsalternative. Warum Teile der Diskussion das Gasnetz im Namen des Klimaschutzes über Bord werfen wollen, habe ich nicht verstanden. Wir sind im Übrigen Teil des EU-Verbundnetzes. Die Mehrheit der Diskussionsteilnehmer hat das allerdings so auch nie gefordert oder gesagt. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es: „Wir erarbeiten einen Fahrplan für defossilisierte Energieträger. Dafür müssen Gasnetze erhalten bleiben, die für eine sichere Wärmeversorgung notwendig sind.“

Fakt ist, der verbleibende Weg bis zur Klimaneutralität kann nur Schritt für Schritt gegangen werden. Ich kenne auch etliche Wohnungsunternehmen, die vor kurzem Arealnetze in ihre Quartiere gelegt haben, die ihre Wärme aus geförderten gasbetriebenen BHKW´s beziehen. Gebunden an eine Biomethan-Quote. Ohne ein funktionierendes Gasnetz davor, ist das Ganze ein stranded asset. Viel Geld für nichts. Das ist nicht vermittelbar.

3. Sie haben frühzeitig auf die steigenden Betriebskosten durch CO₂-Bepreisung hingewiesen. Wie lassen sich Klimaziele erreichen, ohne die soziale Balance im Wohnungsmarkt zu gefährden?
 
Christoph Kostka: Steigende Betriebskosten sind längst nicht nur eine Folge der CO2-Preisung. Das kommt on top und stellt eine zusätzliche Belastung für Vermieter und Mieter dar. Das CO2KostAufG will schließlich, dass der Vermieter einen Teil trägt. Interessanterweise ist das die einzige Ausnahme von der Regel. Der Gesetzgeber hat ansonsten kein Problem damit, dass der Anbieter eines Produkts die vollen Kosten dem Konsumenten in Rechnung stellt. Auch die Energiewirtschaft stellt selbstverständlich alle Kosten der Kundenseite in Rechnung. Auch die für CO2. Da spielt es keine Rolle, dass der Kunde in der Regel gar keine schnelle CO2-Preisfreie Alternative hat. Im Übrigen regelmäßig selbst dann nicht, wenn der sich entscheidet, auf 100% Biomethan umzusteigen. Die Wohnungswirtschaft darf das nicht – mit dem Argument, dass der Kunde, der Mieter also, gar keine Alternative hat.
 
Fakt ist, das Geld, das die Wohnungswirtschaft für weiterberechnete CO2-Kosten zahlt, fehlt dort für Investitionen in den Klimaschutz. In Summe sind das erhebliche Mittel. Mit dem CO2-Preis steigt auch beim Mieter die Wohnkostenbelastung brutto-warm. Wodurch die Möglichkeiten der Wohnungswirtschaft zusätzlich einschränkt werden, anstehende Investitionen zu refinanzieren.  

4. Viele Unternehmen suchen Orientierung, wie sie ihre Bestände energetisch zukunftsfähig machen können. Welche Rolle spielt dabei der Ausbau von Wärmenetzen – und wie steht es um die Planungs- und Investitionssicherheit?
 
Christoph Kostka: Teile der Wohnungsbestände unserer Mitglieder sind seit langem an der Fernwärme. Flensburg mit einer Anschlussquote von 98% der Haushalte ist das Paradebeispiel. Im Kontext Wärmewende bietet Fernwärme aus wohnungswirtschaftlicher Perspektive tatsächlich hohes Potenzial. Die Skalierungsmöglichkeiten sind hoch. Und bei nur noch 14 ½ Jahren braucht es dringend Skalierung.
Was bei passenden Voraussetzungen geht, zeigt Dänemark. Da setzt man seit der Ölkrise 1973 auf diese Versorgungsform. Ende der 1970-er trat ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung in Kraft. 50 Jahre später sind rund 70% der Haushalte angeschlossen und ca. 77% der Wärme wird auf Basis Erneuerbarer erzeugt.

Das zeigt zugleich aber auch unsere Grenzen. Wir haben keine 50 Jahre. Und kommunale Wärmepläne werden erst nach und nach fertiggestellt. Das sind dann erst mal örtliche Potenzialbeschreibungen. Potenzial ist gut. Die Wohnungswirtschaft und andere müssten aber dringend wissen, was in absehbarer Zeit verfügbar sein wird. Es geht um simple Fragen: Wo kann ab wann und zu welchen Bedingungen angeschlossen werden? Was kostet das? Und wann ist die Wärme CO2-neutral im Sinne des GEG wie auch des CO2KostAufG? Das ist wichtig, weil der Anschluss an ein Wärmenetz aus Kundenperspektive eine Entscheidung ist, bei der man sich vertraglich an ein Defacto-Versorgungsmonopol bindet.

Tatsache ist, Versorger können diese Fragen oft nur sehr grundsätzlich beantworten. Was daran liegt, dass auch sie mit vielen Unbekannten planen und rechnen müssen. Bzw. sie sagen uns, was sich nicht rechnet, das machen wir nicht. Was niemanden überraschen sollte. Die Frage der Verfügbarkeit von Fördermitteln für den Netzum- und Ausbaus ist da nur eine. Aber eine von Relevanz für künftige Wärmepreise. Kapazitäten, Kapital,  Kostenentwicklung sind andere. Wieder mit Blick auf den Wärmepreis, aber auch die verbleibende Zeit. Wären wir hier weiter, wäre die Wohnungswirtschaft mit Sicherheit und deutlich stärker als bisher Ankerkunde der Versorgungswirtschaft. Was beiden Planungs- und Kalkulationssicherheit geben würde. Was für Tempo auf dem verbleibenden Weg bis CO2 null sorgen könnte.
 
 
5. Welche politischen und regulatorischen Stellschrauben müssten Ihrer Meinung nach dringend angepasst werden, um die Transformation im Bestand zu erleichtern?
 
Christoph Kostka: Einiges ist vorstehend schon adressiert. Die Politik müsste, da wo sie in der Verantwortung ist, für Planungssicherheit sorgen. Das würde vieles ändern. Wohnungsunternehmen können nicht bis kurz vor 2040 warten, um dann im gesamten Bestand den Schalter auf CO2-frei umzulegen. Die müssen sich Gebäude um Gebäude vorarbeiten. Abwarten, bis sich die Dinge mal geklärt haben, war und ist da keine Option.

Für massive Unsicherheit und Frustration sorgen das ständige Rumdoktern an Effizienzvorgaben und an Förderprogrammen (die nichts anderes als Finanzierungsmittel sind), laufend neue Versprechungen, das mit der nächsten Mietrechtsverschärfung (ungeachtet stetig steigender Kosten) Wohnen nun aber wirklich wieder bezahlbar wird. Was daraus folgt, mag jeder für sich beim Blick in den zeitlichen Rückspiegel beantworten.  

Ich vermisse auch Politiker, die öffentlich aussprechen, das Wohnen in einem künftig klimaneutralen Gebäudebestand für alle teurer wird. Wie sonst sollte das Ganze finanziert werden? Klar ist aber auch, dass die, die kommenden Belastungen aus eigenem Einkommen nicht mehr stemmen können, adäquate Unterstützung der Allgemeinheit brauchen, die nicht als Almosen verpackt daherkommt.

Ganz grundsätzlich braucht es einen für Normal-Bürger nachvollziehbaren ordnungsrechtlichen Rahmen. Nur ein Beispiel: Wer heute z.B. an der kommunalen Hamburger Fernwärme hängt, liest im Internet, dass jede Kilowattstunde Wärme eine CO2-Last von 64 Gramm trägt. Wer in die letzte Wärmeabrechnung desselben Versorgers schaut, stellt fest, dass der Kunde mit CO2-Kosten belastet wird, die anhand der realen CO2-Emissionen berechnet wurden. Und da stehen dann 280 Gramm. Allein das beschert Vermietern launige Gespräche mit ihren Mietern. Gleiches, wenn man sich über 30% Wärmepreiserhöhung auf einen Schlag auszutauschen hat, während in der Zeitung steht, dass Gas schon wieder deutlich günstiger zu haben ist. Die 30% Aufschlag haben tatsächlich wieder mit den 64 Gramm CO2 zu tun, weil es hier um die Refinanzierung von Investitionen geht, die der Versorger jetzt tätigt, um künftig die reale CO2-Last in Richtung der 64 Gramm zu senken.

Das führt direkt zur nächsten Stellschraube. Kunden müssen in der Lage sein, die Entstehung des zu zahlenden Wärmepreises nachzuvollziehen. Und zwar so, dass es keine Gerichte braucht, die ihrerseits in jedem Einzelfall Jahre brauchen, um zu entscheiden, ob die Kostenrechnung des Versorgers in ihren Augen richtig war. Stromnetze, Gasnetze – alles ist reguliert. Nur Wärmenetze nicht. Hier entscheidet sich, wieviel Vertrauen der Fernwärme entgegengebracht wird. An der Stelle wieder der Blick nach Dänemark: Da unterliegt die Wärmepreisbildung einem gesetzlichen Gemeinwohlgebot. Kostendeckung zwingend - ja. Gewinnmaximierung zulasten der Kunden - nein.

Fernwärme wird politisch präferiert. Wenn das ernst gemeint ist, gehört die gesetzliche Verpflichtung zur Kostenparität zum Zeitpunkt der Umstellung endlich abgeschafft. Regelmäßig ist Fernwärme die teurere Versorgung, aber eben die aus Klimaschutzgründen politisch gewollte und auch sinnvolle. Um Kostenparität zum Umstellungszeitpunkt auf dem Papier hinzubekommen, müssen Gebäudeeigentümer hohe Ausgleichsbeträge an Versorger zahlen. Zusätzlich zu hohen Anschlusskosten. Das ändert nichts an der Höhe der künftigen Wärmerechnung, bindet aber Mittel, die Gebäudeeigentümer im Interesse des Klimaschutzes nutzenbringender investieren könnten.

6. Sie sprechen bei der CONBAU Nord in einer interdisziplinären Runde mit Vertretern aus Kommunen, Planung und Infrastruktur. Was erhoffen Sie sich vom Austausch – und was möchten Sie selbst in die Diskussion einbringen?
 
Christoph Kostka: Die Landesregierung hat sich ein hochambitioniertes Klimaziel verordnet. Die Wohnungswirtschaft arbeitet weiter für das Thema und setzt ihre vollen Kapazitäten ein, um vorranzukommen. Bis zur Einstellung durch das Land 2020 haben wir das nachgewiesen und erfolgreichen im Klimapakt Wohnen zusammengemacht. Ganz ohne Gesetz. Aber mit sozialer Verantwortung, was die Bezahlbarkeit von Wohnraum meint.

Jetzt haben wir ein Gesetz. Umsetzen und u.a. mit den finanziellen Folgen leben, müssen Unternehmen und letztlich die Menschen im Land. Viele Fragen, die sich u.a. für die Wohnungswirtschaft stellen, sind auf den unterschiedlichsten Ebenen immer wieder thematisiert worden. Meist fehlen bis heute Antworten, mit denen unsere Unternehmen vernünftig arbeiten könnten. Die Unternehmen haben dezidierte Dekarbonisierungsfahrpläne. Die gründen nur viel zu oft auf Annahmen und Hoffnungen. Und das sind nicht die Zutaten, um in den verbleibend  Jahren mehr Tempo aufzunehmen. Also effizienteren Klimaschutz zu machen. Nicht zuletzt auch kosteneffizienteren Klimaschutz, wenn wir denn wollen, dass die Gesellschaft bei dem Thema weiter im Boot ist.

Auch Baden-Württemberg hat sich gesetzlich zur Klimaneutralität bis 2040 verpflichtet. 2021 schon. Wird nach eigenem Bekunden an den Realitäten scheitern und deshalb von der Deutschen Umwelthilfe verklagt. Das erzeugt zusätzlichen Druck auf alle Akteure, fördert Frustration und untergräbt die gesellschaftliche Akzeptanz für den Klimaschutz weiter. Ich hoffe darauf, dass Schleswig-Holstein Klimaschutz gemeinsam und besser macht. Was bedeutet, dass das Land, die Kommunen, die Energiewirtschaft, die Wohnungswirtschaft und alle, die etwas zum Gelingen beitragen müssen bzw. können, das in abgestimmter Weise tun.
Dazu muss man miteinander sprechen. Das tun wir. Nur reicht es nicht, sich in Stuhlkreisen gegenseitig immer wieder zu erzählen, woran es hakt. Wo es Probleme gibt, und die gibt es, ist es die Aufgabe der dafür zuständigen Stellen und Kompetenzen alle relevanten Akteure zügig an einen Tisch zu holen und an Lösungen zu arbeiten. Das ist die dringende Erwartung.
 

CONBAU Nord 2026